Standort Telfs

Förderungsarten

Die Wirtschaftsförderungsrichtlinie kann hier heruntergeladen werden. Alle sonstigen verfügbaren Dokumente, Links und Kontaktdaten werden immer wieder im Bereich Weiterführende Links aktualisiert.

 

§ 3 - Betriebsansiedlungsförderung im Gemeindegebiet Telfs (Investitionsförderung)

Diese Förderung gilt für das gesamte Gemeindegebiet Telfs und ist an Unternehmen gerichtet, die sich im Gemeindegebiet von Telfs neu niederlassen und zumindest einen zusätzlichen kommunalsteuerpflichtigen Vollarbeitsplatz schaffen. Die Beschäftigung von Lehrlingen fällt nicht darunter.

Förderungsumfang:
10 % der betrieblichen Nettoinvestitionen bis max. EUR 3.500,00

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

  • Vollständig ausgefülltes Formular
  • Sämtliche Nachweise über die Investitionshöhe aus der Buchhaltung
  • Auszug aus dem Gewerberegister
  • Nachweis der Schaffung eines zusätzlichen kommunalsteuerpflichtigen Arbeitsplatzes
  • Umsatzsteuer-Jahresbescheid

Fristen:
Das Ansuchen muss innerhalb von 3 Monaten ab tatsächlicher Neuansiedelung (Eröffnung) gestellt werden.

Die Auszahlung erfolgt ein Jahr nach Einlangen des Ansuchens. 
Wer diese Förderung erhält, hat keine Ansprüche auf die Nahversorgungsförderung im Ortszentrum (§ 5).

 

§ 4 - Nahversorgungsförderung im Gemeindegebiet Telfs

Sofern ein Unternehmen die Nahversorgung durch Lebensmittelnahversorger (Greißler) im Gemeindegebiet sicherstellt. Es muss eine Landesförderung bereits gewährt worden sein.

Förderungsumfang:
10% der Landesförderung

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

Fristen:
Hier muss der Antrag nach Gewährung der Landesförderung gestellt werden.

 

§ 5 - Unternehmensfprderung im Ortszentrum Telfs (Mietzinsförderung)

Diese Förderung erhalten Betriebe, die sich im Ortszentrum neu ansiedeln. Insbesondere gefördert werden Einzelhandelsunternehmen, Optiker, Reisebüros, Bäcker, Metzger, Trafikanten, Dienstleister.

Förderungsumfang:
Mietzinsförderung von € 5,00/m² pro Monat für die Dauer von 12 Monaten (im Nachhinein) bis maximal 100 m² Gesamtfläche der Bestandsfläche bis maximal 50% des Nettobestandszinses

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

Fristen:
Das Ansuchen muss innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des Bestandsverhältnisses erfolgen.

Die Auszahlung erfolgt ein Jahr nach Einlangen des Ansuchens. 
Wer diese Förderung erhält, hat keine Ansprüche auf die Investitionsförderung (§ 3).

 

§ 6 - Lehrlingspreis/-förderung

Beim Lehrlingspreis erhält der beste weibliche und männliche Lehrling eine Prämie von € 1.000,00 in Form von Telfs Gutscheinen (Telfer Gutsch(w)ein) ausbezahlt. Dieser Preis wird alle zwei Jahre feierlich überreicht. Die Wahl des besten Lehrlings erfolgt durch den Ausschuss für Wirtschaft und Ortszentrum.

Förderungsumfang:
Je € 500,00 in Form von Telfs-Gutscheinen für den besten weiblichen und männlichen Lehrling

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

  •  Vollständig ausgefülltes Formular (lt. Ausschreibung des Lehrlingspreises) 

Fristen:
Hier sind die Fristen der jeweiligen Ausschreibung zu beachten.

 

§ 7 - Fassadenoffensive im Ortszentrum

Das Bild des historischen Ortszentrums (Untermarktstraße Parkplatz Fugger bis Obermarktstraße Parkplatz Bauwelt, Bahnhofstraße Nord) und dessen Erhalt ist ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund werden Hauseigentümer bei Renovierungsarbeiten finanziell unterstützt. Die Arbeiten müssen im Vorhinein dem Bauamt vorgelegt und von diesem genehmigt werden bzw. von einem ortsansässigen Betrieb durchgeführt werden.

Förderungsumfang:
50 % der Malerarbeiten der straßenseitigen Gesamtaussenfassade bis zu einem Maximalbetrag von € 4.000,00 pro Gebäude.

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

  • Vollständig ausgefülltes Formular
  • Bestätigung des Bauamts hinsichtlich der Freigabe der Gestaltung (diese wird nach Antrag von der Marktgemeinde intern eingeholt)
  • Angebot/Rechnung des ortsansässigen Malerbetriebes

Fristen:
Sämtliche Unterlagen sind VOR Beginn der Arbeiten einzureichen.
Diese Förderung kann alle 10 Jahre gewährt werden.

 

§ 8 - Förderung Müllgrundgebühr für Kleinunternehmer/-innen

Ein-Personen-Unternehmen mit Arbeitsstätte/Gewerbeausübung zu Hause können von der Müllgrundgebühr befreit werden.

Förderungsumfang:
Befreiung von der Müllgrundgebühr

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

Fristen:
Die Voraussetzungen für eine Befreiung müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen und sind für drei Jahre gültig.
Anträge, welche bis 5. Jänner, 5. April, 5. Juli sowie 5. Oktober einlangen können noch im selben Quartal berücksichtigt werden, später einlangende Anträge werden im Folgequartal berücksichtigt.