Schulgeldunterstützung

Eine Schulgeldunterstützung wird seitens der Marktgemeinde Telfs nur an Personen gewährt, welche die sozialen Voraussetzungen erfüllen und bei welchen die soziale Notwendigkeit / Bedürftigkeit zur Übernahme des Schulgeldes seitens des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Telfs festgestellt werden kann.

Das Formular dafür finden Sie hier.


Marktgemeinde Telfs
Hofer Sabine · Referatsleiterin Kanzlei

Untermarkstraße 5+7 · 6410 Telfs

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