Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

Das Ansuchen auf Gewährung einer Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe ist samt den erforderlichen Unterlagen unter Verwendung der hiefür vorgesehenen Formblätter einzureichen.

Eine Mietzins- bzw Annuitätenbeihilfe wird seitens der Marktgemeinde Telfs nur an Personen gewährt, welche die sozialen Voraussetzungen und offenkundig die Bedingungen des Landes Tirol zur Vergabe von Mietzins- und Annuitätenbeihilfe zur Gänze erfüllen.

Die Mietzins- bzw Annuitätenbeihilfe wird jeweils für ein Jahr bewilligt und wird frühestens ab dem der Einreichung des vollständigen Ansuchens beim zuständigen Gemeindeamt folgenden Monat im Nachhinein vom Land Tirol zur Auszahlung gebracht.

Das Formular dafür finden Sie hier.


Marktgemeinde Telfs
Bürgerservice
Obermarktstr. 1 · 6410 Telfs
Telefon: 0 52 62 / 69 61
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