Die Vormerkung für eine „Gemeindewohnung“ (Wohneinheit eines gemeinnützigen Wohnbauträgers) erfolgt durch Antragstellung mit dem Formular F7 - Wohnungserhebungsbogen, das man in Papierform auch im Bürgerservice erhält.
Mit dem Formular Hilfsblatt zum Wohnungserhebungsbogen - F7a kann man sich in Folge monatlich für bis zu 3 Wohnungen nach eigener Wahl bewerben. Wenn sich mehrere Personen für eine Wohnung bewerben, wird die Zuteilung durch Beschluss des Gemeindevorstandes entschieden. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Umstände.
Voraussetzungen für die Zuteilung einer Gemeindewohnung sind:
- Österreichische oder Schweizer Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Landes und mindestens 10 Jahre Hauptwohnsitz in Telfs oder
- Drittstaatenangehörige und mindestens 15 Jahre Hauptwohnsitz in Telfs unmittelbar vor der Antragstellung oder
- 15 Jahre Beschäftigung bei in Telfs ansässigen Unternehmen und
- Erfüllung der Wohnbauförderkriterien des Landes Tirol
Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formularen können per Mail an buergerservice@telfs.gv.at gesendet, per Post übermittelt oder im Bürgerservice Telfs, Obermarkt 1, eingereicht werden. Weitere zusätzliche Informationen sind im Wohnungsvergabeleitfaden zu finden.
Liste freie Wohnungen erscheint am 27.01.2026
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