Umwelt- und Energieförderung

Wir sind Energiewende!

grafische Benutzeroberfläche, WebsiteDas geschnürte Förderpaket für Umwelt und Energie der Marktgemeinde Telfs bezieht sämtliche alternative Energiequellen, Potenziale und Dimensionen des Energiesparens mit ein. FörderwerberInnen können alle BürgerInnen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Telfs sein. Zu fördernde Objekte müssen sich in Telfs befinden.

Förderungsarten

Das 18-Punkte-Programm ist mit konkreten Eurobeträgen hinterlegt und führt folgende Fördergegenstände an:

  • Energieberatung – max. € 100,00
  • Photovoltaikanlage für Einfamilienhäuser in Kombination mit intelligentem Stromspeicher – max. € 1.000,00, für Mehrparteienhäuser/Wohnanlagen – max. € 4.000,00
  • Intelligente Stromspeicher (Puffer) – max. € 1.000,00
  • Thermische Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung – max. € 700,00
  • Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (Sanierung) mit umweltverträglichen Materialien – max. € 1.000,00 bis € 3.000,00, je nach Zahl der Wohneinheiten
  • Fenstertausch – max. € 1.000,00 pro Gebäude
  • Wärmepumpenheizungen (Umrüstung) – max. € 1.000,00 (Einfamilienhäuser), € 4.000,00 (Wohnanlagen)
  • Biomasseheizungen (Umrüstung) – max. € 1.000,00
  • Umstellung auf LED im Wohnbereich – max. € 300,00
  • E-Moped/E-Motorrad (Unterstützung beim Kauf) – max. € 300,00
  • Fahrradanhänger zum Transport von Kindern – max. € 100,00
  • Lastenfahrräder – max. € 150,00
  • Bepflanzung von heimischen, hochstämmigen Laubbäumen – max. € 100,00 (pro Baum) bzw. € 500,00 (pro Grundstück)
  • Naturgartenberatung und Baumgutachten – max. € 100,00
  • Regenwasserzisternen – max. € 250,00
  • Dach- und Fassadenbegrünungen – max. € 700,00
  • Klimaticket Österreich – max. € 80,00 in Form von Telfer Gutsch(w)einen
  • Parkbefreiung für Fahrzeuge mit Alternativantrieben

Seit 01.01.2024 gilt eine maximale Förderoberhöhe von € 1000,00 für alle objektbezogenen Maßnahmen. Zur gesamten aktuellen Förderrichtline geht es hier: Umwelt- und Energieförderlichtlinien

Das Ziel ist es, die Vergabe von Subventionen und Förderungen an die Gemeindebürger der Marktgemeinde Telfs in einem einheitlichen Verfahren nach objektiven und sozialen Gesichtspunkten abzuwickeln. Ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Subvention bzw. Förderung durch die Marktgemeinde Telfs besteht nicht.

Zuständig

Formulare