Diese Förderung erhalten Betriebe, die sich im Ortszentrum neu ansiedeln. Insbesondere gefördert werden Einzelhandelsunternehmen, Optiker, Reisebüros, Bäcker, Metzger, Trafikanten, Dienstleister.
Förderungsumfang: Mietzinsförderung von € 5,00/m² pro Monat für die Dauer von 12 Monaten (im Nachhinein) bis maximal 100 m² Gesamtfläche der Bestandsfläche bis maximal 50% des Nettobestandszinses
Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:
- Vollständig ausgefülltes Formular
- Unterfertigter Bestandvertrag (Mietvertrag)
- Auszug aus dem Gewerberegister
- Umsatzsteuer-Jahresbescheid
Fristen: Das Ansuchen muss innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des Bestandsverhältnisses erfolgen. Die Auszahlung erfolgt ein Jahr nach Einlangen des Ansuchens. Wer diese Förderung erhält, hat keine Ansprüche auf die Investitionsförderung (§ 3).
Als Ortskern gelten insbesondere folgende Bereiche: Unter-/Obermarktstraße vom Kreisverkehr BTV bis zum Kreisverkehr Obermarkt, Eduard-Wallnöfer-Platz, Kirchstraße (Kreuzung Untermarktstraße bis zur Kreuzung Rosengasse, Josef-Schöpf-Straße (Kreuzung Anton-Auer-Straße bis zur Untermarktstraße, nördlicher Bereich der Bahnhofstraße, Weißenbachgasse (Volksbank bis Telfer Bad), Mühlgasse, Max-Föger-Weg