
Die Vormerkung für eine Gemeindewohnung (wohnbaugeförderte Wohneinheit eines gemeinnützigen Wohnbauträgers) erfolgt über die Registrierung mit dem Onlineformular WOHNUNGSANTRAG. Diese Registrierung ist 1 Jahr gültig und muss bei Bedarf jährlich verlängert werden.
Nach der Registrierung können Sie sich monatlich, ebenfalls online unter WOHNUNGSAUSWAHL für max. 3 Wohneinheiten aus der „Liste der freien Wohnungen“ (siehe in Folge) bewerben.
Die Zuteilung der Wohneinheiten erfolgt durch die Mitglieder des Wohnungsausschusses und des Gemeindevorstandes unter Berücksichtigung sozialer Aspekte.
Voraussetzungen für die Zuteilung einer Gemeindewohnung sind:
- Österreichische oder Schweizer Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Landes und mindestens 10 Jahre Hauptwohnsitz in Telfs oder
- Drittstaatenangehörige und mindestens 15 Jahre Hauptwohnsitz in Telfs unmittelbar vor der Antragstellung oder
- 15 Jahre Beschäftigung bei in Telfs ansässigen Unternehmen und
- Erfüllung der Wohnbauförderkriterien des Landes Tirol
Weitere zusätzliche Informationen sind im Wohnungsvergabeleitfaden zu finden.
Liste Freie Wohnungen erscheint am am 16.03.2026
HINWEIS: ab 16.03.2026 ist die Beantragung nur noch ONLINE möglich
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