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Volles Bürgerservice trotz Präventivmaßnahmen

23.10.2020 06:58

Zum Schutz von BürgerInnen und MitarbeiterInnen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus gelten im Bürgerservice, im Gemeindeamt und in allen Verwaltungs-Außenstellen der Marktgemeinde Telfs ab sofort neue »Spielregeln«. Der Dienstbetrieb und damit alle Serviceleistungen für die Telfer BürgerInnen bleiben bis auf Weiteres in vollem Umfang aufrecht.

Wie in großen Unternehmen und in der Gastronomie bereits gängige Praxis, führt nun auch die Marktgemeinde Telfs in ihren kundenfrequentierten Bereichen und Einrichtungen coronabedingt eine Registrierungspflicht ein. Dies betrifft vor allem das Bürgerservice Telfs im Obermarkt 1, das Gemeindeamt im Rathaus sowie Außenstellen der Verwaltung mit geschlossenen Räumen, z.Bsp. das Sportzentrum Telfs, den Sozial- und Gesundheitssprengel, die Jugendzentren, das Noaflhaus, die Bücherei & Spielothek, etc. Bereits bestehende Registrierungspflichten und BesucherInnen-Regelungen, wie z. Bsp. im Altenwohnheimverband, in den Telfer Gemeinde-Kindergärten, bleiben bestehen. „Wir haben als systemerhaltende Organisation den Dienstbetrieb aufrecht zu halten und werden unsere Kernaufgaben – nach Prioritäten gereiht – weiterhin in vollem Umfang wahrnehmen. Diese Registrierungspflicht dient dem Schutz unserer MitarbeiterInnen und BürgerInnen gleichermaßen. Nur so können wir etwaige Kontakte rückverfolgen und entsprechend den behördlichen Vorschriften handeln“, erklärt Gemeindeamtsleiter Mag. Bernhard Scharmer dazu.

Formular vor Ort & online

Das Prinzip ist einfach: In den genannten Einrichtungen liegt ein Registrierungsformular mit entsprechender Datenschutz-Information auf. Dieses ist auszufüllen und der/dem jeweiligen SachbearbeiterIn zu übergeben bzw. in die vorbereiteten Sammelboxen einzuwerfen. Dieses Formular kann auch zeitsparend zu Hause ausgefüllt und mitgebracht werden. Das Formular steht HIER als Word-Dokument und HIER als PDF zum Download bereit.

Bitte Schutzmaßnahmen beachten!

In allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen der Marktgemeinde Telfs herrscht während des Kunden- bzw. Parteienverkehrs ausnahmslos Maskenpflicht. Außerdem muss ein Mindestabstand von 2 Metern ständig eingehalten werden. Die allgemeinen Hygiene-Vorsorgeregeln sind zu beachten und einzuhalten. Info-Tafeln und Aushänge informieren gut sichtbar über die geltenden Bestimmungen. Bernhard Scharmer: „Wir sind alle nicht glücklich über diesen enormen Mehraufwand, den uns die Corona-Pandemie hinsichtlich Schutzmaßnahmen bereitet. Ich bitte jedoch unsere BürgerInnen um Verständnis und Mithilfe, damit wir so lange wie möglich unsere zahlreichen Serviceleistungen in vollem Umfang und mit vollem Personalstand anbieten können.“ Der Amtsleiter appelliert, Besuche in den Einrichtungen der Gemeinde Telfs auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren und auch alle digitalen Kommunikationsmöglichkeiten zu nutzen: „Viele Anliegen können ganz bequem in einem Telefonat oder einem E-Mail erledigt werden.“

Normalbetrieb im Amt

Alle bürgerrelevanten Einrichtungen der Marktgemeinde Telfs bleiben vorerst während der regulären Öffnungszeiten zugänglich. Bgm. Christian Härting möchte, dass das so bleibt: „Unsere Verwaltung ist und bleibt bei jeder Corona-Ampelfarbe für die TelferInnen und Telfer da. Schauen wir aufeinander und nehmen wir unsere Eigenverantwortung wahr. Dann müssen wir die Maßnahmen im Parteienverkehr nicht weiter verschärfen und können auch weiterhin persönlichen Kontakt halten. Bleibt's g’sund!“