Seit Freitag gilt aufgrund der neuen Covid-Verordnung des Gesundheitsministeriums generelle Maskenpflicht für Besucher, Dienstleister, Lieferanten und Gäste innerhalb der Heime. (Bisher musste ein Mund-Nasen-Schutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand unterschritten wurde.)
Ebenfalls ist es nach wie vor notwendig, eine Selbstregistrierung zur Kontaktpersonennachverfolgung durchzuführen.
Bewohnerinnen und Bewohner müssen innerhalb des Heimes keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.