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Informationen zur Kindergartenpflicht

14.09.2011 09:01
2009 wurde der verpflichtende Kindergartenbesuch für Fünfjährige eingeführt. Zum Start des neuen Kindergartenjahres weist Bürgermeister Christian Härting in einem Rundschreiben an die Eltern auf die damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen hin.
Verpflichtend ist der Besuch des halbtägigen, kostenlosen Kindergartens für Kinder, die jeweils am 31. August ihr fünftes Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden.
Ausnahmen müssen bis spätestens 30. April (also bereits mehrere Monate vor dem Start des neuen Kindergartenjahres!) im Gemeindeamt schriftlich beantragt werden.
Über Ausnahmegründe und die sonstigen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Kindergartenpflicht informiert das Schreiben des Bürgermeisters, das hier heruntergeladen werden kann. (sd/Foto: Dietrich)