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Informationen zum Winterdienst

17.10.2018 10:23

Die Telferinnen und Telfer rechtzeitig vor dem ersten Schnee an die gesetzliche Lage in Sachen Schneeräumung erinnern möchte die zuständige Gemeindeabteilung. Wichtig zu wissen ist, dass auch Grundeigentümer und Hausbesitzer selbst Pflichten beim Winterdienst haben.

Gerade der starke Winter 2017/18 hat gezeigt, dass viele Grundeigentümer/Hausbesitzer ihren Pflichten nur teilweise oder überhaupt nicht nachgekommen sind. Anrainer beschwerten sich dann über nicht geräumte Gehsteige bei der Gemeinde, in deren Zuständigkeit es nicht lag. In diesem Zusammenhang ist auf die Haftung der jeweiligen Grundstückseigentümer/Hausbesitzer hinzuweisen, die grundsätzlich verpflichtet sind, die an ihre Liegenschaft grenzenden Gehwege vom Schnee zu räumen.

Die Ablagerung von Schnee von Privatflächen auf das öffentliche Gut (Straßen und Gehsteige) ist nicht gestattet.

Siehe die als Bilddatei beigefügte Kundmachung der Marktgemeinde Telfs, die sich auf die generelle gesetzliche Lage stützt.