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Test für »Section Control« in der Fußgängerzone – UNSER APRILSCHERZ 2023

31.03.2023 16:00

In der neuen Telfer Fußgängerzone heißt es zukünftig auch für Fußgänger/-innen, Rad- und Scooterfahrer/-innen »runter vom Gas«. Der Gemeinderat hat nach Diskussionen rund um die Definition des Begriffes »Schritttempo« in seiner jüngsten Sitzung eine klare Linie in Sachen Tempolimit beschlossen. »Slow motion« ist angesagt. In der ersten Zeit wird verstärkt kontrolliert und – vorerst – nur abgemahnt.

Pünktlich am 7. April tritt im Telfer Ortszentrum die Verordnung der permanenten Fußgängerzone in Kraft. Der motorisierte Verkehr muss dann draußen bleiben. Aber auch Fußgänger/-innen, Rad- und Scooterfahrer/-innen haben sich ab diesem Zeitpunkt tempomäßig zu drosseln. Denn das Telfer Kommunalparlament hat sich nach langer Diskussion unisono auf ein Tempolimit von 4 km/h geeinigt. Was in etwa einem mittleren bis flotten Schritttempo entspricht.

Für die Eigenkontrolle wird die Geschwindigkeitsanzeige vor der Raika, die bisher durchfahrenden Autos das Tempo angezeigt hat, sinnvoll weiterverwendet. Ein Blick darauf schafft Klarheit, mit wie viel km/h man grade unterwegs ist. Bodensensoren, die bereits beim Einbau der Poller an den Portalen der Fußgängerzone berücksichtigt wurden, sorgen beim Durchgang bzw. bei der Durchfahrt des 120 m langen Straßenabschnittes mit Rad & Co. für die entsprechende »Section Control«. Einen ersten Test mit Probe-Fußgänger/-innen und -Radler/-innen wird es bereits am morgigen Samstag geben.

Geschwindigkeitsdelikte bleiben in der Eingewöhnungsphase von einem Monat noch folgenlos, das Personal der Österreichischen Wachdienstes wird im Gemeindeauftrag vorerst verstärkt aufklärerisch tätig sein. Nach Ablauf der Schonfrist werden Verstöße jedoch empfindlich bestraft.

Am Bild: In der Telfer Fußgängerzone herrscht ab 7. April Tempo 4 km/h – für alle, die auf zwei Beinen oder am Radl unterwegs sind.
Foto: MG Telfs/Pichler