IN TELFS LAFT'S - Teilnahmebedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Teilnahmebedingungen (nachfolgend "AGB") in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für die durch die Marktgemeinde Telfs, Untermarktstraße 5 + 7, 6410 Telfs (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführte Lauf- und Nordic Walking Veranstaltung IN TELFS LAFT'S (nachfolgend „Veranstaltung“) und regeln das zwischen den TeilnehmerInnen der Veranstaltung und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.

(2) Sämtliche Erklärungen einer/eines Teilnehmerin/Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die Marktgemeinde Telfs unter die in Abs. 1 genannte Adresse zu richten.

(3) Die Teilnahmebedingungen gelten für alle TeilnehmerInnen aller Bewerbe der Veranstaltung.

§ 2 Teilnahmebedingungen

IN TELFS LAFT'S ist eine Veranstaltung, bei der der olympische Gedanke des Dabeiseins und Spaß im Vordergrund steht und nicht der Leistungsgedanke.

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Menschen, die sich beim Veranstalter ordnungsgemäß innerhalb der Anmeldefrist angemeldet haben. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, eine Teilnahme ohne Angaben von Gründen zu verweigern. Startberechtigt ist prinzipiell jedeR, die/der sämtliche vom Veranstalter in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen bzw. die Teilnahmebedingungen laut vorliegender AGB erfüllt.

(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verdacht der Missachtung des Fair-Plays, eineN TeilnehmerIn aus der Wertung zu nehmen, zu disqualifizieren oder diese in einer Sonderwertung zu werten. Die Entscheidung darüber obliegt allein dem Veranstalter bzw. dem Organisationskomitee.

(3) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen TeilnehmerInnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der/des betreffenden Teilnehmerin/Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder einen Ausschluss der/des Teilnehmerin/Teilnehmers von der Zeitwertung (Disqualifizierung) auszusprechen.

(4) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmerinnen/Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung vor Ort, die Angehörigen der diese Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz der/des Teilnehmerin/Teilnehmers dieser/diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 Anmeldung

(1) Die Anmeldung ist nur unter Angabe der als Pflichtfelder gekennzeichneten Daten auf der Website des Zeitnehmungspartners race results Austria möglich. Die Anmeldung ist erst nach Akzeptieren der Wettbewerbsbedingungen und der Datenschutzerklärung sowie nach Einlangen des gesamten Nenngeldes gültig. Das Nenngeld muss zumindest zwei Tage vor Veranstaltung eingelangt sein.

(2) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern und TeilnehmerInnenunterlagen sind nicht übertragbar.

(3) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der TeilnehmerInnen) fest, das in der Ausschreibung der betreffenden Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

(4) Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens der/des Teilnehmerin/Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen/Verlegungen. Bei einem verletzungsbedingten Rücktritt bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung (24. August 2024) kann das Startgeld ausnahmsweise rückerstattet werden.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber der/dem Teilnehmerin/Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der/des Teilnehmerin/Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltung. Es obliegt der/dem TeilnehmerIn, ihren/seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Unfälle, Verletzungen, oder Schäden an einer Person oder Sache, die durch andere TeilnehmerInnen oder außenstehende Dritte verursacht werden, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von Teilnehmerinnen/Teilnehmern verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

(5) Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen und Organisationsvorschriften sowie eventuelle Änderungen anerkannt.

§ 5 Datenerhebung, –speicherung und –verwertung

(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der/des Teilnehmerin/Teilnehmers festzustellen. Darunter fallen Informationen wie z.B. der richtige Name der/des Teilnehmerin/Teilnehmers, ihre/seine Anschrift oder das Geburtsdatum.

(2) Die bei Anmeldung von der/dem Teilnehmerin/Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt die/der TeilnehmerIn einer Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der/des Teilnehmerin/Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.), sozialen Medien, Onlinemedien können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung auch für Presseveröffentlichungen, PR – und Werbezwecke verbreitet und veröffentlicht werden.

(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten für organisatorische Zwecke, insbesondere der Zeitmessung,
Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen auf den Internetseiten des Veranstalters weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt die/der TeilnehmerIn in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmerin zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt die Teilnehmerin in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

§ 6 Zeitnahme, regelwidriges Verhalten

(1) Die Zeitnehmung erfolgt durch race results Austria. Ohne Startnummer, in die der Chip integriert ist, gibt es keine Zeitnehmung. Ohne Zeitnehmung ist keine Wertung möglich.

(2) Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Zeitmessungschips auf der Startnummer, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

(3) Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen. Wird die Startnummer von Teilnehmerinnen/Teilnehmern vergessen, verloren oder nicht getragen besteht kein Recht auf Teilnahme. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird die/der TeilnehmerIn disqualifiziert.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Telfs.

(3) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

(4) Änderungen vorbehalten.


Marktgemeinde Telfs
Ortsmarketing
Untermarktstraße 5+7
6410 Telfs

Telfs, März 2024