Mit Hilfe des innovativen Bevölkerungswarnsystems „AT-Alert“ erhalten Betroffene im Ernstfall Warnmeldungen direkt auf Mobiltelefone – dafür bedarf es keiner App-Installation oder Aktivierung. Dieses neue System wird ab 9. September in Tirol getestet und ergänzt die bereits bestehenden Warnmethoden wie Sirenenalarm und offizielle Mitteilungen.
Keine personenbezogenen Daten
Künftig kann die betroffene Bevölkerung im Katastrophenfall schneller und zielgerichteter gewarnt sowie mit Handlungsempfehlungen versorgt werden. Konkret werden bei AT-Alert Warnmeldungen der Landeswarnzentralen oder des Bundes an alle Mobiltelefone versendet, die sich in einem bestimmten Abschnitt des Mobilfunknetzes, einer sogenannten Funkzelle, befinden. Das heißt: Die Warnungen werden an alle Mobiltelefone gesendet, die sich in einem bestimmten Gebiet befinden. Damit können Nachrichten verschickt werden, ohne personenbezogene Daten abzufragen oder zu nutzen. Dies geschieht unabhängig davon, aus welchem Land eine Person ist bzw. welchen Mobilfunkanbieter diese Person nutzt. Es zählt nur der aktuelle geografische Aufenthaltsort. Vom Versenden der Nachricht bis zum Erscheinen am Mobiltelefon vergehen nur wenige Sekunden. Bei den Warnungen handelt es sich um kurze Textnachrichten, in denen über die Gefahr informiert und Handlungsempfehlungen gegeben werden. Zudem wird ein Link mit weiterführenden Informationen auf deutsch und englisch übermittelt.
Keine aktive Anmeldung oder App
Eine App oder eine Anmeldung wird für AT-Alert nicht benötigt – im Mobiltelefon muss lediglich der Empfang dieser Art von Nachrichten aktiviert sein. Die höchste Warnstufe (Notfallalarm) kann nicht im Einstellungsmenü der Mobiltelefone eingesehen werden. Diese ist standardmäßig bei allen Mobiltelefonen aktiviert und kann nicht ausgeschaltet werden. Meldungen über diese Warnstufe kommen immer mit einem lauten Ton am Mobiltelefon an, auch wenn dieses auf leise geschaltet ist. Die anderen Warnstufen können über das Einstellungsmenü ein- oder ausgeschaltet werden.
Wie funktioniert AT-Alert?
- Die Behörde erhält Information über Gefahr und entscheidet über die Auslösung einer Warnnachricht über AT-Alert z.B. Naturgefahren (wie schwere Unwetter), technische Gefahren, Unfälle mit gefährlichen Stoffen oder (lebens-)bedrohliche polizeiliche Situationen.
- Gebiet der Warnmeldung wird festgelegt.
- Warnmeldung wird von der zuständigen Behörde über Mobilfunkbetreiber in das betroffene Gebiet ausgesendet.
- Die Warnmeldung kommt direkt auf allen Mobilgeräten an, die in einer Funkzelle im betroffenen Gebiet eingebucht sind. Voraussetzungen: Das Gerät muss eingeschaltet, empfangsbereit und für AT-Alert kompatibel sein. Notfallwarnungen sind automatisch aktiviert. Weitere Warnstufen müssen im Mobiltelefon gegebenenfalls aktiviert werden.
Alle Informationen zu AT-Alert finden sich online unter www.at-alert.at oder www.tirol.gv.at/at-alert.