News

 

Lehrlingspreis: Lehrbetrieb muss in Telfs sein

13.07.2017 17:03

Eine Internet-Adresse gibt umfassend Auskunft über den Telfer Lehrlingspreis 2017 - http://lehrling.telfs.at
Wichtig zu wissen: Der Lehrbetrieb muss in Telfs angesiedelt sein.


Durch einen Irrtum entstanden Missverständnisse - dafür wollen wir uns entschuldigen.


Am 1. Lehrlingspreis der Marktgemeinde Telfs können sich nämlich nur Lehrlinge beteiligen, die bei einem Telfer Betrieb arbeiten. Als Preise winken zwei mal 1.000 Euro für den männlichen und den weiblichen Hauptsieger. Außerdem gibt es attraktive Sachpreise.

Einreichen darf entweder der einzelne Lehrling oder der Lehrbetrieb - für alle Lehrjahre. Die Einreichfrist endet am 31.8.


Lehrlinge sollten sich nicht abschrecken lassen. Die Einreich-Unterlagen sind ohne großen Aufwand bald zusammengestellt - ALSO MACHT MIT!

Das Formular ist hier:
http://www.telfs.at/files/user_upload/pdf-dokumente/formulare/F33_Formular_Lehrlingspreis.pdf

 

Die Preisverleihung zum „Lehrling des Jahres“ der Marktgemeinde Telfs findet am 17. Oktober statt. Mit dabei sind u.a. Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf und Bürgermeister Christian Härting. (wisch)