Das Bürgerservice der Markgemeinde Telfs ist zentrale Anlaufstelle und Drehscheibe für alle bürgerrelevanten Themen und Anliegen. Die modernen Räumlichkeiten verstehen sich als barrierefreier, einladender und freundlicher Ort der Begegnung und der Kommunikation mitten im Zentrum von Telfs.
Die dem Bürgerservice zugewiesenen Leistungen können an allen Werktagen ganztägig erledigt werden. Das Bürgerservice ist in drei Bereiche unterteilt:
- Empfangsbereich: Anmeldung, Erstinformationen und Auskünfte, Erledigung unaufwändiger Aufgaben und Verkauf
- Front-Office-Bereich: Serviceleistungen im Bereich Meldewesen, Personenstand, Passamt, Fundwesen, Wahlangelegenheiten
- Back-Office-Bereich: Diskretionsbereich mit Beratung und Bearbeitung von Anfragen und Anträgen
In der zentralen Anlaufstelle steht Ihnen das Team des Bürgerservice der Marktgemeinde Telfs für all Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung.
Infos Reisepass
Nutzen Sie die Möglichkeit, ohne Wartezeit, Ihren Reisepass/Personalausweis im Bürgerservice Telfs, Obermarkt 1 zu beantragen. Dank dieser Serviceleistung bleibt den TelferInnen die Fahrt nach Innsbruck oder Imst erspart.
Die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalauweises ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
So funktioniert's
- Voraussetzung: Österreichische Staatsbürgerschaft / Hauptwohnsitz Telfs
- Termin reservieren unter +43 5262 6961 oder buergerservice@telfs.gv.at
- Persönlich zum vereinbarten Termin erscheinen - keine Wartezeiten
- Kinder müssen persönlich beim Antrag anwesend sein
- Notwendige Unterlagen / Urkunden immer im Original mitbringen (nähere Infos siehe HIER)
- Nach ca. 14 Werktagen den Reisepass/Personalausweis per Post erhalten
Das Bürgerservice Telfs ist in den Herstellungs- und Zustellprozess des Reisepasses/Personalausweises nicht eingebunden und kann deshalb keine Gewähr für die genaue Zustelldauer geben.
Infos Wohnsitzanmeldungen
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft (Haupt- oder Nebenwohnsitz) nimmt, ist verpflichtet, sich bei der Meldebehörde innerhalb von 3 Tagen anzumelden. Die Abmeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes erfolgt im Zuge der Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes in Österreich automatisch. Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes muss gesondert beantragt werden.
Meldemöglichkeiten:
- persönlich (mit originalem Lichtbildausweis)
- per Post (mit originalem Lichtbildausweis)
- per Boten (mit originalem Lichtbildausweis)
- digitales Amt: oesterreich.gv.at (mit ID Austria)
Bringen Sie immer einen amtlichen Lichtbildausweis mit. ACHTUNG: Anmeldungen/Abmeldungen per E-Mail sind laut Meldegesetz nicht möglich! Gerne können Sie im Vorfeld den Meldezettel (= Antrag) ausfüllen und unterschreiben oder – falls Sie nicht selbst Wohnungs- oder Hauseigentümer sind – vom Unterkunftgeber unterschreiben lassen. Wenn Sie EWR-Bürger bzw. Schweizer Staatsbürger sind, beachten Sie dringend das Infoblatt der Österreichischen Bezirkshauptmannschaften.
Info Soziales & Wohnungsamt
Das Bürgerservice ist auch zuständig bei Anträgen zum Thema Wohnen, Mindestsicherung, Mietzinsbeihilfe, Wohnbeihilfe und Wohnraumbeschaffungsdarlehen. Zudem bieten wir Informationen, Unterstützung und Beratung in Sachen Gemeindewohnungen, Pensionen, Förderungen, Ermäßigungen und Beihilfen und allgemeinen sozialen Angelegenheiten. Sie erhalten auch Informationen zu Sozialpartnern bzw. Sozial- und Betreuungseinrichtungen.